Konditionen Hundepension
Kontakt
Alexandra Schwarz
Zulligen 33
4943 Oeschenbach
+41 79 798 99 01
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
06.00 – 07.30 Uhr
11.00 – 11.45 Uhr
17.00 – 18.30 Uhr
Samstag nur nach Absprache
Sonntag geschlossen
Die Öffnungszeiten sind sowohl für das Bringen wie für das Abholen einzuhalten.
Kosten
Tagesbetreuung
Montag - Freitag in Gruppenhaltung
Ganzer Tag: CHF 35.-
Halber Tag: CHF 25.-
Montag - Freitag in Einzelhaltung
Ganzer Tag: CHF 45.-
Halber Tag: CHF 30.-
Samstag/Sonntag/Feiertag in Gruppenhaltung
Ganzer Tag: CHF 55.-
Samstag/Sonntag/Feiertag in Einzelhaltung
Ganzer Tag: CHF 60.-
Ferienbetreuung
Montag - Sonntag (inkl. Feiertag)
Ganzer Tag inkl. Übernachtung in Gruppenhaltung: CHF 50.-
Ganzer Tag inkl. Übernachtung in Einzelhaltung: CHF 55.-
Der Ein- und Austrittstag wird ganz berechnet
Spaziergang während Betreuung
Pro Tag 15.-
Abhol- und Bringdienst
Im Umkreis von 10km CHF 25.- pro Fahrt
Ab 10km wird zusätzlich pro Kilometer CHF 1.- verrechnet
Zahlungsmodalitäten
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Bar
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Rechnung
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Twint
Der Gesamtbetrag für die Betreuung ist vor Antritt zu begleichen
Stornierungsmodalitäten bei Ferienbetreuung
Sollte die gebuchte Ferienbetreuung nicht in Anspruch genommen werden, gelten folgende Modalitäten
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Bis 7 Tage vor Antritt erfolgt die Stornierung kostenlos
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Bei 6 – 4 Tagen vor Antritt wird 30% des Gesamtbetrags fällig (Rechnung)
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Bei 3 – 0 Tagen vor Antritt wird der Gesamtbetrag fällig (Rechnung)
Die Abmeldung hat schriftlich unter Angabe der Rechnungsadresse zu erfolgen.
Wichtige Informationen
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Gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten sind vor Antritt der Betreuung mitzuteilen.
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Der Impfausweis mit gültiger Wiederholungsimpfung (jährlich) ist bei jedem Aufenthalt mitzubringen und zu deponieren
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Für krankheitsbedingte Tierarztbesuche während der Betreuung werden die Kosten dem Kunden verrechnet
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Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Setzt die Läufigkeit während des Ferienaufenthaltes ein, übernimmt die Hundepension keine Verantwortung
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Für Schäden, die der Hund beim Ausbrechen mit Gewalt verursacht und in der Folge beim Entlaufen einen Unfall oder Sachschaden anrichtet haftet die Hundepension nicht
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Das Futter ist für die gesamte Zeit der Betreuung mitzubringen. Sollte zusätzliches Futter benötigt werden, wird dies dem Kunden verrechnet.
