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Konditionen Hundepension

Kontakt

Alexandra Schwarz

Zulligen 33

4943 Oeschenbach

Alexandraschwarz@gmx.ch

+41 79 798 99 01

 

Öffnungszeiten 

Montag – Freitag

06.00 – 07.30 Uhr

11.00 – 11.45 Uhr

17.00 – 18.30 Uhr

 

Samstag nur nach Absprache

Sonntag geschlossen

 

Die Öffnungszeiten sind sowohl für das Bringen wie für das Abholen einzuhalten.

 

Kosten
Tagesbetreuung

​Montag - Freitag in Gruppenhaltung

Ganzer Tag: CHF 35.-

Halber Tag: CHF 25.-

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Montag - Freitag in Einzelhaltung

Ganzer Tag: CHF 45.-

Halber Tag: CHF 30.-

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Samstag/Sonntag/Feiertag in Gruppenhaltung

Ganzer Tag: CHF 55.-

 

Samstag/Sonntag/Feiertag in Einzelhaltung

Ganzer Tag: CHF 60.-

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Ferienbetreuung

​Montag - Sonntag (inkl. Feiertag)

Ganzer Tag inkl. Übernachtung in Gruppenhaltung: CHF 50.-

Ganzer Tag inkl. Übernachtung in Einzelhaltung: CHF 55.-

Der Ein- und Austrittstag wird ganz berechnet

 

Spaziergang während Betreuung

Pro Tag 15.-

 

Abhol- und Bringdienst

Im Umkreis von 10km CHF 25.- pro Fahrt

Ab 10km wird zusätzlich pro Kilometer CHF 1.- verrechnet

 

Zahlungsmodalitäten
  • Bar

  • Rechnung

  • Twint

Der Gesamtbetrag für die Betreuung ist vor Antritt zu begleichen

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Stornierungsmodalitäten bei Ferienbetreuung

Sollte die gebuchte Ferienbetreuung nicht in Anspruch genommen werden, gelten folgende Modalitäten

  • Bis 7 Tage vor Antritt erfolgt die Stornierung kostenlos

  • Bei 6 – 4 Tagen vor Antritt wird 30% des Gesamtbetrags fällig (Rechnung)

  • Bei 3 – 0 Tagen vor Antritt wird der Gesamtbetrag fällig (Rechnung)

Die Abmeldung hat schriftlich unter Angabe der Rechnungsadresse zu erfolgen.

 

Wichtige Informationen
  • Gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten sind vor Antritt der Betreuung mitzuteilen.

  • Der Impfausweis mit gültiger Wiederholungsimpfung (jährlich) ist bei jedem Aufenthalt mitzubringen und zu deponieren

  • Für krankheitsbedingte Tierarztbesuche während der Betreuung werden die Kosten dem Kunden verrechnet

  • Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Setzt die Läufigkeit während des Ferienaufenthaltes ein, übernimmt die Hundepension keine Verantwortung

  • Für Schäden, die der Hund beim Ausbrechen mit Gewalt verursacht und in der Folge beim Entlaufen einen Unfall oder Sachschaden anrichtet haftet die Hundepension nicht

  • Das Futter ist für die gesamte Zeit der Betreuung mitzubringen. Sollte zusätzliches Futter benötigt werden, wird dies dem Kunden verrechnet.

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